Treuhandstiftung / Namenfonds

Aufbau einer eigenen Treuhandstiftung

Nach 3 6 Abs. 3 der Satzung der Bürgerstiftung Holzkirchen kann eine größere Zustiftung von der Stiftung treuhänderisch als Sondervermögen unter Beachtung des von der/dem Zustifter(in) genannten Zwecks, der im Rahmen des Stiftungszwecks liegen muss, und unter dem von ihr/ihm ge­wünsch­ten Namen (Namenfonds) als unselbständige Stiftung im Rah­men der Bürgerstiftung Holzkirchen verwaltet werden. Die Modalitäten der Verwaltung, auch zu den Kosten der Verwaltung, werden in einem Treuhandvertrag geregelt.