Stiften und Spenden

Die Bürgerstifung Holzkirchen kann gemäß § 6 Abs. 1  Zustiftungen und Spenden annehmen. Sie können aus jeder Art von Vermögenswerten (Geld oder Sachwerte) bestehen. 

Zustiftungen sind Zuwendungen, die zur Aufstockung des Grundstockver­mögens be­stimmt sind. Zustiftungen können durch Rechtsgeschäfte unter Lebenden oder von Todes wegen, insbesondere durch Testament oder Erb­vertrag, erfolgen.

Namenfonds sind Zuwendungen, die als größere Zustiftung von der Bürgerstiftung treuhänderisch als Sondervermögen verwaltet werden. Die Modalitäten der Verwaltung, auch zu den Kosten der Verwaltung, werden in einem Treuhandvertrag geregelt.

Spenden sind Zuwendungen, die zur zeitnahen Verwendung für die satzungs­gemä­ßen Zwecke bestimmt sind.

Kontakt unter E-Mail info@bs-hoki.de