Stiften und Spenden
Die Bürgerstifung Holzkirchen kann gemäß § 6 Abs. 1 Zustiftungen und Spenden annehmen. Sie können aus jeder Art von Vermögenswerten (Geld oder Sachwerte) bestehen.
Zustiftungen sind Zuwendungen, die zur Aufstockung des Grundstockvermögens bestimmt sind. Zustiftungen können durch Rechtsgeschäfte unter Lebenden oder von Todes wegen, insbesondere durch Testament oder Erbvertrag, erfolgen.
Namenfonds sind Zuwendungen, die als größere Zustiftung von der Bürgerstiftung treuhänderisch als Sondervermögen verwaltet werden. Die Modalitäten der Verwaltung, auch zu den Kosten der Verwaltung, werden in einem Treuhandvertrag geregelt.
Spenden sind Zuwendungen, die zur zeitnahen Verwendung für die satzungsgemäßen Zwecke bestimmt sind.
Kontakt unter E-Mail info@bs-hoki.de